
In einem Schreiben, das mit dem Schwung einer Feder (oder vielleicht dem Klicken einer Tastatur) verfasst wurde, verkündete das OCC, dass Banken diese Netzwerkgebühren zahlen dürfen, sofern sie einen „berechtigten Bedarf“ an solchen digitalen Schmuckstücken vorhersehen können. Ah, Legitimität! Dieses schwer fassbare Konzept, so rutschig wie die Bindung einer Stablecoin während eines Marktcrashs. Der Brief, unterzeichnet vom Senior Deputy Comptroller und dem Chief Counsel – zwei Persönlichkeiten, die sich zweifellos mit der Weisheit von Hauptbüchern und Tabellenkalkulationen auskennen – versichert uns, dass dies alles unter den aktuellen Vorschriften völlig akzeptabel ist. Wie beruhigend! 📜