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Als Forscher mit Erfahrung in der Blockchain- und Kryptowährungsbranche finde ich diesen Fall faszinierend und bedeutsam für die Zukunft von NFTs und ihren regulatorischen Status. Die Entscheidung des US-Bezirksgerichts, den Antrag von DraftKings auf Abweisung der Sammelklage abzulehnen, ist ein klares Zeichen dafür, dass die Justiz NFTs genauer unter die Lupe nimmt und sie im Rahmen der bestehenden Wertpapiergesetze beurteilt.
Meiner Analyse zufolge hat ein US-Richter den Antrag von DraftKings auf Abweisung einer Sammelklage abgelehnt, die gegen das Unternehmen und seine Top-Führungskräfte wegen ihrer Non-Fungible Tokens (NFTs) eingereicht wurde. In der Beschwerde wird behauptet, dass DraftKings zusammen mit seinem CEO, CFO und Präsidenten beim Verkauf dieser NFTs gegen Bundeswertpapiergesetze verstoßen hat.
DraftKings wird beschuldigt, nicht registrierte Wertpapiere verkauft zu haben
Im März 2023 reichte Justin Dufoe eine mögliche Sammelklage gegen DraftKings, das Sportwetten- und Fantasy-Sportunternehmen, ein. In der Beschwerde behauptete er, dass die nicht fungiblen Token (NFTs) des Unternehmens auf der Grundlage des Howey-Tests als „Investitionsverträge“ gelten. Dies bedeutet, dass Herr Dufoe glaubt, dass es sich bei diesen NFTs aufgrund ihres Anlagecharakters um Finanzpapiere handelt.
Im Jahr 2021 führte DraftKings den „DraftKings Marketplace“ ein, der auf der Polygon-Blockchain basiert. Auf dieser Plattform wurden „digitale Sammlerstücke aus den Bereichen Sport, Unterhaltung und Kultur“ präsentiert. Im Mittelpunkt des ersten NFT des Marktplatzes stand der Fußballstar Tom Brady. Die Preise lagen zwischen 12 und unglaublichen 1.500 US-Dollar.
Nach Dufoes Argumentation gelten die vom Sportwettenunternehmen ausgegebenen nicht fungiblen Token (NFTs) als Wertpapiere im Sinne der Bundesgesetzgebung. In der Klage wird außerdem behauptet, dass die Beklagten diese nicht registrierten Wertpapiere illegal verkauft und aus ihren Transaktionen einen finanziellen Gewinn gezogen hätten.
Den Beklagten waren die Tatsachen bekannt, die die von ihnen empfohlenen und vermarkteten NFTs auf der Grundlage bundesstaatlicher und bundesstaatlicher Wertpapiervorschriften als „Wertpapiere“ einstuften. Trotz dieses Wissens versäumten sie es, diese NFTs als Wertpapiere zu registrieren. Die Beklagten haben mit ihren nicht registrierten Wertpapiertransaktionen Einnahmen in Höhe von Hunderten Millionen Dollar erzielt oder werden dies voraussichtlich tun.
Im Oktober stellte DraftKings einen Antrag auf Einstellung der laufenden Klage und machte geltend, dass ihre Non-Fungible Tokens (NFTs) nicht unter die Kategorie der Wertpapiere fielen. Folglich sind sie von den Registrierungsvoraussetzungen des Securities Act von 1933 und des Securities Exchange Act von 1934 befreit.
US-Richter lehnt Antrag auf Abweisung des NFT-Wertpapierverfahrens ab
Am 2. Juli lehnte das US-Bezirksgericht in Massachusetts den Antrag ab, weil der Kläger überzeugend argumentierte, dass die NFTs von DraftKings auf der Grundlage des Howey-Tests als Investmentverträge und folglich als Wertpapiere eingestuft werden könnten.
Aus dem Gerichtsdokument geht klar hervor, dass Richterin Denise J. Casper den Aspekt der Geldanlage im Fall NFTs nicht bestritten hat. Stattdessen konzentrierte sie sich auf die Untersuchung der anderen Anforderungen des Howey-Tests.
Als Forscher bin ich daran interessiert, die Art der Beteiligung von Dufoe und anderen Investoren an ihren Geschäftstransaktionen zu erforschen. Insbesondere möchte ich verstehen, ob sie sich an einem kollektiven Unterfangen beteiligten, dessen Hauptziel es war, Gewinne zu erzielen, die überwiegend von den Bemühungen anderer abhingen. Einfacher ausgedrückt: Haben sie investiert und dabei überwiegend passive Renditen erwartet?
In ihrer Klage argumentierte der Kläger mit Erfolg, dass die Bündelung von Investitionen eine Struktur erfordere, bei der alle beitragenden Parteien sowohl die Gewinne als auch die Risiken des Geschäftsvorhabens teilen.
Dem vorliegenden Dokument zufolge wurden die Einnahmen aus dem Verkauf von NFTs für die Geschäftstätigkeit von DraftKings verwendet, beispielsweise für die Vermarktung ihres Marktplatzes. Dies erfüllte den Aspekt des „gemeinsamen wirtschaftlichen Interesses“ der gemeinsamen Unternehmensvoraussetzung.
Dufoes Argumentation zufolge hatte er einen triftigen Grund, Gewinne aus dem Erwerb von DraftKings-NFTs zu erwarten. Wie Anwalt Rob Freund darlegte, wurde diese Erwartung aus dem potenziellen Kapitalwachstum abgeleitet, das sich aus den Bemühungen von DraftKings ergibt, das Engagement und die Nachfrage der Anleger auf dem Marktplatz aufrechtzuerhalten.
Die Marketingbemühungen und Werbeinitiativen des Unternehmens stellten digitale Sammlerstücke als potenzielle Investitionen mit der Möglichkeit einer Wertsteigerung dar.
Zusammenfassend argumentierte der Kläger überzeugend, dass die mit den NFTs erzielten Gewinne nicht in erster Linie aus Investitionen stammten, sondern vielmehr aus dem erheblichen Einsatz des Unternehmens in Bezug auf Aufwand und Werbung. Folglich hing der Wert der NFTs von den Handlungen des Unternehmens ab.
Das Gericht stellte fest, dass es sich bei den Hauptfaktoren, die die Kosten von NFTs beeinflussen, um eine komplexe Sachfrage handelt, die nicht im Rahmen eines Antrags auf Abweisung des Verfahrens geklärt werden kann. Folglich könnte die daraus resultierende gerichtliche Konfrontation möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Anerkennung und Entwicklung des NFT-Marktes haben.
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2024-07-04 08:42